Bei der International-Retro-Runner (IRR)-Weltmeisterschaft sind alle Personen zugelassen. Die Teilnehmer bestätigen durch ihre Anmeldung ihre gesundheitliche Eignung und akzeptieren den Haftungsausschluss (siehe Punkt 13 dieser Wettkampfordnung). Die Staatsangehörigkeit sowie das Alter werden anhand eines gültigen Lichtbildausweises vor Ort überprüft.
Beim Rückwärtslaufwettkampf müssen sich die Athleten mit dem Rücken voran bewegen. Die Zehenspitzen haben während des Wettkampfes immer entgegen der Laufrichtung zu zeigen. Unterstützung durch eine vorwärtslaufende Begleitperson ist nicht erlaubt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Begleitläufer im Einzelfall zuzulassen.
Bei den Laufstrecken 100 m, 200 m, 400 m und 4 x 100 m müssen die Athleten in ihren zugewiesenen Bahnen laufen. Wer die Bahn unzulässigerweise verlässt und/oder andere Athleten behindert, wird disqualifiziert. Bei den Distanzen 800 m sowie 4 x 400 m müssen die Athleten zunächst in der ihnen zugewiesenen Bahn starten und dürfen erst nach einer absolvierten Teilstrecke die Innenbahn benutzen. Die Länge dieser Teilstrecke wird den Läufern vor dem Start bei der Laufeinweisung mitgeteilt. Bei Distanzen über 800 Meter dürfen alle Athleten direkt nach dem Start die Innenbahn benutzen.
Athleten, welche überrundet oder überholt werden, sind verpflichtet, einem schnelleren Athleten Platz zu machen und auf die äußere Bahn auszuweichen. Verstöße können zur Disqualifikation führen.
Am Start dürfen die Fersen der Athleten die Startlinie weder berühren noch überragen. Die Athleten starten aus dem Hochstart. Bei Bahnwettkämpfen einschließlich 400 Meter dürfen die Athleten wahlweise auch einen Startblock benutzen.
Beim ersten Fehlstart wird wiederholt. Sollte es in der Folge einen weiteren Fehlstart geben, wird diejenige Person, welche den zweiten Fehlstart ausführte, disqualifiziert.
Die elektronische Zeitmessung wird mit Erreichen des Rückens (Schulterhöhe) auf Höhe der Ziellinie beendet.
Die Startnummer ist auf dem Rücken zu tragen.
Aus Sicherheitsgründen wird jedem Rückwärtsläufer empfohlen, eine Schutzausrüstung zu tragen (Handgelenk- und Ellenbogenschoner, Kopfschutz). Bei Unfällen und Verletzungen können gegenüber dem Veranstalter keine Haftpflichtansprüche oder sonstige Ansprüche geltend gemacht werden (siehe Punkt 13 dieser Wettkampfordnung).
Die Athleten starten wenn möglich mit Trikots in den jeweiligen Landesfarben.
Die Medaillen erhalten die drei Bestplatzierten pro Kategorie und Disziplin. Weitere Auszeichnungen, Urkunden sowie mögliche Sachpreise bestimmt der Veranstalter.
Den Erstplatzierten verleiht die Vereinigung IRR (International-Retro-Runner) den Titel „Weltmeister“.
(1) Der organisatorische Veranstalter haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken in der Person des Teilnehmers. Insbesondere bestätigt der Teilnehmer mit seiner Anmeldung, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich, ggf. unter Hinzuziehung eines Arztes, geprüft zu haben und die gesundheitlichen Risiken aus seiner Teilnahme zu übernehmen.
(2) Ist der organisatorische Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnung, Unwetter, Terrordrohung, Feuer) berechtigt oder sogar verpflichtet, z.B. aus Sicherheitsgründen Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, bestehen kein Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbeitrages oder weitergehende Schadenersatzansprüche.
Der Zeitplan wird vom Veranstalter rechtzeitig bekanntgegeben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zeitplan zu verändern. Diese Zeitplanänderungen werden auf dem Veranstaltungsgelände verkündet. Die Teilnehmer haben sich über mögliche Zeitplanänderungen selbst zu informieren.
(1) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews im Radio, Fernsehen, Internet (z. B. Internetpräsenzen, Soziale Medien, Live-Streaming) oder Printmedien (z. B. auf Plakaten, Flyern, Programmheft) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
(2) Der organisatorische Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung und Kommunikation notwendigen Daten.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung von Name, Vorname, Geschlecht, Altersklasse, Wohnort, Verein, Startnummer, Nationalität und Ergebnis (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien (z.B. Online-Medien, Livestreaming, Printmedien, Fernsehen) einverstanden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veränderungen an dieser Wettkampfordnung vorzunehmen.
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